Was versteht man unter Naturkosmetik?
Es gibt auf europäischer Ebene keine einheitliche, gesetzliche Definition des Begriffs Naturkosmetik.
Wir verstehen unter Naturkosmetika Erzeugnisse aus natürlichen Rohstoffen pflanzlichen und mineralischen Ursprungs, die so weit als möglich aus biologischem Anbau stammen sollen.
Für die Gewinnung und Weiterverarbeitung dieser Naturstoffe sind rechtlich nur physikalische, mikrobiologische oder enzymatische Methoden erlaubt.